Achtung: Nachfolgende Infos sind nicht mehr aktuell
Ergänzend zu unserem Beitrag Russland Einreise – Wer darf einreisen? möchten wir hier die Einreise aus Russland nach Deutschland noch einmal zusammen fassen. Wer darf einreisen und welche Vorgaben müssen erfüllt werden?
Neben der digitalen Einreiseanmeldung sind Sie verpflichtet, bei Einreise nach Deutschland einen max. 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorzulegen. Alternativ ist auch ein max. 48 Stunden alter Antigen-Test möglich. Ein Antigen-Test ist ein Schnelltest, der innerhalb von 15 Minuten ein Testergebnis liefert. Erfahrungsgemäß akzeptieren die meisten Airlines allerdings nur PCR-Tests, weshalb wir von einem Antigen-Test abraten. Der Test wird bereits vor der Abreise benötigt, da die Nachweise sowohl von der Airline beim Check-in als auch von der Bundespolizei bei der Einreise geprüft werden.
Inhaltsübersicht
Das Russland Experten Team vom Paneurasia
Bild: Russland Experten Konstantin Ermisch und Eduard Klein mit Natalia Kuwschinowa (Abgeordnete der Russischen Staatsduma Region Altai)
Wer darf nach Deutschland einreisen?
Einreiseberechtigt aus Russland nach Deutschland sind:
- Russische Staatsbürger mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht in der EU- oder Schengenstaat und ihre Familienangehörigen
- ausländische Fachkräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer
- ausländische Studierende
- Reisende aus dringenden familiären Gründen
- Reisende aus zwingenden medizinischen Gründen
- Personen, die internationalen Schutz benötigen
- Saisonarbeitskräfte für die Landwirtschaft
- Personal im Gütertransport und Transportpersonal
- Seeleute zum Zweck der Durchreise
- Diplomaten, Personal internationaler Organisationen, militärisches Personal und Helfer humanitärer Organisationen
- Passagiere im Transitverkehr
Checkliste für die Einreise nach Deutschland
(am Beispiel einer Geschäftsreise)
- Visum beantragen
- Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt bis max. 90 Tage (Siehe dazu: Merkblatt zu den erforderlichen Dokumenten für Geschäftsreisen)
- Antragsabgabe im zuständigen Antragsannahmezentrum
- Nachweis der zwingende Notwendigkeit der Einreise
- Ausfüllung einer Erklärung zur unbedingten Erforderlichkeit einer kurzfristigen Geschäftsreise durch den Geschäftspartner oder Arbeitgeber in Deutschland während der Reise mitführen und bei der Grenzkontrolle vorlegen
- Entscheidung über die Einreiseerlaubnis erfolgt bei der Grenzkontrolle
- Vor Ankunft in Deutschland Registrierung über die Digitale Einreiseanmeldung
- Quarantäne für 10 Tage (Aufhebung ab 5 Tag durch erneuten Test am 4 Tag nach Einreise möglich)
- Testnachweise (digital oder ausgedruckt)
Was für Testnachweise werden akzeptiert?
- PCR Test nicht älter als 48 Stunden
- Antigen-Schelltest nicht älter als 48 Stunden
- Antikörpertests werden nicht anerkannt
- Genesenennachweis (Nachweis einer vorherigen Infektion (PCR Test) mindestens 28 Tage alt aber nicht älter als 6 Monate (digital oder ausgedruckt)
- Impfnachweis (Nachweis einer vollständigen Impfung (Anerkannte Impfungen sind BioNTech/Pfizer, Johnson & Johnson , Moderna, AstraZeneca, Sputnik V wird nicht anerkannt) Digital, in Form eines Impfpasses oder eines schriftlichen Nachweises.)
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Quarantäneregeln nach der Rückkehr aus Russland an die für die Ein- und Ausreise verantwortlichen Behörden. Die Kontakttelefone finden Sie hier: Auswärtiges Amt. Eine gute Übersicht der Einreisebestimmungen finden sie auch auf germania.diplo.de
Anfragen zum Russland Visum
Über das Formular können die ganz einfach ein Russland Visum beantragen bzw. online bestellen.