Beispiel Migrationskarte Russland

Was ist eine Migrationskarte?

Laut dem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 16.08.2004 №413 „Über die Migrationskarte“ muss der ausländische Bürger bei seiner Einreise in die Russische Föderation eine korrekt ausgefüllte Migrationskarte dem zuständigen Beamten des Grenzschutzes vorlegen. Dieser prüft die eingetragenen Angaben in der Migrationskarte und in seinem Visum bzw. Reisepass und macht einen Vermerk über die Einreise in die Russische Föderation.

Woher bekomme ich eine Migrationskarte?

Die Formulare der Migrationskarte werden den ausländischen Bürgern bei der Einreise in die Russische Föderation kostenlos entweder von den Beamten des Grenzschutzes oder den Vertretern der Organisationen, die die Transportdienstleistungen den ausländischen Einreisenden in die Russische Föderation anbieten, ausgehändigt.

Registrierungspflicht für ausländische Gäste

Bei einem mehr als 7 tägigen Aufenthalt in privater Unterkunft in der Russischen Föderation sind ausländische Gäste dazu verpflichtet sich registrieren zu lassen. Bei der Registrierung kann man zwischen zwei Möglichkeiten wählen.

Registrierung beim Migrationsdienst

Bei der Registrierung im Migrationsdienst der Russischen Föderation füllt der Inhaber der Unterkunft die notwendigen Unterlagen aus und legt eine Kopie seines Passes und des seines Gastes den Unterlagen bei. Der Migrationsdienst stellt ein Schreiben aus, das der ausländische Gast bekommt.
Zwei Tage vor der Abreise muss sich unbedingt erneut im Migrationsdienst gemeldet werden. Diesmal zur Abmeldung des ausländischen Gastes.

Registrierung beim Postamt

Für dem Fall, dass kein Migrationsdienst in der Nähe befindet, erfolgt die Registrierung durch das Russische Postamt. Dabei werden die gleichen erforderlichen Unterlagen vom Postamt zur Verfügung gestellt und per Einschreiben an den nächstgelegenen Migrationsdienst verschickt.

Muss ich die Migrationskarte immer bei mir haben?

Der ausländische Bürger soll die Migrationskarte während seiner Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation bei sich führen. Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes der Migrationskarte ist der ausländische Bürger verpflichtet, innerhalb von drei Tagen die Nächstliegende Dienststelle des Innenministeriums (MWD) darüber zu informieren.

Nach der Vorlage der erforderlichen Dokumente erhält der ausländische Bürger eine Ersatzmigrationskarte. Bei der Ausreise aus der Russischen Föderation ist der ausländische Bürger verpflichtet, die Migrationskarte dem Beamten des Grenzschutzes am Grenzübergang abzugeben.

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Bild: Russland Experten Konstantin Ermisch und Eduard Klein mit Natalia Kuwschinowa (Abgeordnete der Russischen Staatsduma Region Altai)

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