Viele Russen in Deutschland fragen sich, ob ein deutscher Pass den russischen ersetzt und was sie melden müssen. Hier die wichtigsten Regeln nach russischem Recht und ein Blick auf die deutsche Seite.

Stand: 03.11.2026

Doppelte und mehrfache Staatsbürgerschaft

Das russische Recht unterscheidet zwei Begriffe.

  • Doppelte Staatsbürgerschaft: Ein russischer Staatsbürger hat zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines Staates, mit dem Russland einen völkerrechtlichen Vertrag über die doppelte Staatsbürgerschaft geschlossen hat.
  • Mehrfache Staatsbürgerschaft: Er hat die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates, ohne dass es mit diesem Staat einen solchen Vertrag gibt.

Was nach russischem Recht gilt

Eine ausländische Staatsbürgerschaft beendet die russische nicht automatisch. Auch ein Umzug ins Ausland ändert daran nichts: Wer im Ausland lebt, bleibt russischer Staatsbürger.

Russland betrachtet einen Staatsbürger mit doppelter oder mehrfacher Staatsbürgerschaft nur als eigenen Staatsbürger, unabhängig vom Wohnort. Ausnahmen müssen ein Bundesgesetz oder ein Vertrag vorsehen. Bundesgesetze können für diese Personen und für Inhaber eines Aufenthaltstitels im Ausland Einschränkungen einführen. Eine Ausweisung oder Auslieferung allein wegen der zweiten Staatsbürgerschaft ist nicht zulässig.

Meldepflicht: 60 Tage

Den Erwerb einer ausländischen Staatsbürgerschaft oder eines Dokuments über das ständige Aufenthaltsrecht im Ausland müssen Sie innerhalb von 60 Kalendertagen melden. Die Frist beginnt mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft oder dem Erhalt des Dokuments.

Waren Sie bei Erwerb im Ausland und haben nicht gemeldet, laufen die 60 Tage ab der Einreise nach Russland. Eine Ausnahme für dauerhaft im Ausland Lebende gab es nur im früheren Gesetz Nr. 62-FZ. Im geltenden Gesetz Nr. 138-FZ fehlt sie. Die Pflicht besteht also weiter.

Wo melden? Beim russischen Innenministerium (MVD) oder seiner Gebietsstelle, über ein vom MVD betrautes Unternehmen oder elektronisch. Wer im Ausland ist, kann die Meldung bei der Botschaft oder dem Konsulat abgeben.

Für Kinder und nicht geschäftsfähige Personen melden die gesetzlichen Vertreter. Möglich ist auch ein Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht.

Welche Unterlagen gehören dazu

  • russischer Pass oder anderer Ausweis;
  • bei Vertretung: Dokument des Vertreters und notarielle Vollmacht;
  • für Minderjährige oder nicht Geschäftsfähige: Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde oder Beschluss der Vormundschaftsbehörde;
  • bei Erwerb: Kopie des ausländischen Passes oder eines anderen Staatsbürgerschaftsdokuments sowie Aufenthaltstitel oder Dokument über das ständige Aufenthaltsrecht;
  • bei Verlust: Kopie des Dokuments über das Ende der ausländischen Staatsbürgerschaft oder Angaben zum Ende des Aufenthaltsrechts.

Keine Meldung ist nötig, wenn Sie die ausländische Staatsbürgerschaft schon im Antrag auf Aufnahme in die russische Staatsbürgerschaft oder auf Anerkennung als russischer Staatsbürger angegeben haben. Die Meldung des Verlusts einer ausländischen Staatsbürgerschaft oder eines Aufenthaltsdokuments ist ein Recht, keine Pflicht.

Die Annahme kann verweigert werden, wenn das Formular fehlerhaft ist, die Angaben nicht zu den Dokumenten passen, Unterlagen fehlen oder der Ausweis des Meldenden ungültig ist.

Was droht bei Verstößen

Wer die Meldung ganz unterlässt, fällt unter den Straftatbestand des Art. 330.2 des russischen Strafgesetzbuchs (UK RF). Wer Frist oder Verfahren verletzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 19.8.3 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (KoAP RF).

Die deutsche Seite

Seit dem 27.06.2024 ist die Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich mit Mehrstaatigkeit möglich. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Nach dem Recht des bisherigen Staates kann sie aber automatisch enden. Das klären Sie bei dessen Vertretung.

Ebenfalls seit dem 27.06.2024 können Deutsche eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die deutsche zu verlieren. Verlangt der ausländische Staat den Verzicht auf die deutsche, lässt sich der Verlust nicht mehr durch eine Beibehaltungsgenehmigung verhindern.

Weiterführende Informationen

Wir sind keine Anwaltskanzlei. Bei komplizierten Fällen sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Vertiefte Themen zur Staatsbürgerschaft finden Sie auf unserer Fachseite russische-staatsbuergerschaft.de.

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