Wer in Deutschland lebt und von einem Angehörigen eine Wohnung oder Geld in Russland erbt, hat vor allem ein Problem: Die Fristen laufen, das Erbe liegt aber in einem anderen Land. Hier fassen wir zusammen, was das russische Recht dazu sagt, wie Sie das Erbe von Deutschland aus annehmen können und welche Unterlagen dabei oft zum Stolperstein werden.
Stand: 03.11.2026
Inhaltsübersicht
Wo das Erbe eröffnet wird
Maßgeblich ist der Ort der Erberöffnung, denn dort sitzt der Notar, bei dem Sie Ihren Antrag stellen. Nach Art. 1115 ZGB RF ist das der letzte Wohnsitz des Erblassers. Lebte er zuletzt außerhalb Russlands, gilt für sein Vermögen in Russland der Ort, an dem dieses Vermögen liegt. Befindet es sich an verschiedenen Orten, zählt der Ort der Immobilie oder ihres wertvollsten Teils.
Die 6-Monats-Frist
Nach Art. 1154 Abs. 1 ZGB RF kann das Erbe innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Erberöffnung angenommen werden. Die Frist beginnt also nicht erst, wenn Sie vom Todesfall erfahren oder Ihre Unterlagen beisammen haben. Deshalb lohnt es sich, früh zu klären, welcher Notar zuständig ist und welche Papiere fehlen.
So nehmen Sie das Erbe an
Nach Art. 1153 ZGB RF gibt es folgende Wege:
- Sie reichen beim Notar am Ort der Erberöffnung einen Antrag auf Annahme des Erbes oder auf Ausstellung des Zeugnisses über das Erbrecht ein.
- Sie lassen sich vertreten. Das geht nur mit einer Vollmacht, in der die Befugnis zur Annahme des Erbes ausdrücklich genannt ist.
- Sie nehmen das Erbe faktisch an. Wer den Nachlass in Besitz oder Verwaltung nimmt, ihn erhält, Kosten für seinen Unterhalt oder Schulden des Erblassers aus eigener Tasche zahlt oder Geld erhält, das dem Erblasser zustand, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Erbe, der angenommen hat (Art. 1153 Abs. 2 ZGB RF).
Aus Deutschland: Unterschrift und Vollmacht
Wird der Antrag per Post geschickt oder von einer anderen Person überbracht, muss Ihre Unterschrift beglaubigt sein. Das kann ein Notar tun oder ein Amtsträger, der zu notariellen Handlungen befugt ist (Art. 1153 Abs. 1 ZGB RF).
Im Ausland sind das auch konsularische Amtsträger Russlands. Sie nehmen notarielle Handlungen nach russischem Notarrecht vor und dürfen Vollmachten beglaubigen. Verträge über die Veräußerung von Immobilien in Russland dürfen sie dagegen nicht beglaubigen (Art. 26 Abs. 1, 8 des Konsularstatuts der RF). Für die Annahme des Erbes ist das meist unproblematisch, beim späteren Verkauf der Wohnung aber wichtig.
Auch eine Vollmacht reicht nur, wenn sie das Recht zur Annahme des Erbes ausdrücklich nennt. Eine allgemeine Vollmacht genügt nicht.
Frist verpasst
Die Frist abzuwarten und dann aufzugeben, ist nicht nötig. Nach Art. 1155 ZGB RF gibt es zwei Wege:
- Das Gericht kann die Frist wiederherstellen, wenn Sie vom Erbfall nicht wussten und nicht wissen mussten oder aus anderen triftigen Gründen versäumt haben. Sie müssen sich innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall dieser Gründe an das Gericht wenden.
- Ohne Gericht können Sie das Erbe nach Fristablauf annehmen, wenn alle anderen Erben, die es angenommen haben, schriftlich zustimmen.
Eine Wohnung in Russland verschafft Ihnen übrigens nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Der Besitz von Immobilien wird weder bei den Gründen für die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ohne Quote noch bei der Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige vorübergehende genannt (Art. 6 Abs. 3 und Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 115-FZ).
Unterlagen aus Deutschland
Hier gehen die meisten Anträge schief:
- Beglaubigte Übersetzungen deutscher vereidigter Übersetzer erkennt Russland nicht an. Die Botschaft hat das am 07.04.2025 klargestellt: Ein solches Institut gibt es in Russland nicht. Für russische Stellen beglaubigt die Übersetzung ein Notar in Russland oder ein Amtsträger der Auslandsvertretung.
- Ein Apostille-Vermerk des Landgerichts auf Personenstandsurkunden wird von der Botschaft nicht akzeptiert. Der Vermerk des Landgerichts gilt nur für Unterschriften von Notaren und Justizbeamten.
- Die Beglaubigung der Übersetzung in der Konsularabteilung Berlin ist ein eigener Notartermin mit eigener Warteschlange. Den Termin buchen Sie nur über berlin.kdmid.ru.
Wie wir helfen
Wir sind keine Kanzlei. Bei Streit unter den Erben oder einem komplexen Nachlass sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuziehen. Wir kümmern uns um das Organisatorische rund um die Unterlagen:
- Zusammenstellen der Dokumente für den Notar in Russland
- Übersetzungen über unser Projekt нотариальный-перевод.рф
- Vorbereitung auf den Konsulatstermin in Berlin, auf Wunsch mit unserem Unterlagen-Check
- Falls eine Reise nötig ist: Visum und E-Visum für Russland
Russia Consulting Paneurasia.de, Dittrichring 15, 04109 Leipzig, Telefon +49 341 221 71 500, E-Mail info@paneurasia.de, Mo–Fr 9–17 Uhr.
Erbe in Russland?
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