Von Köln und Bonn nach Russland: Bus, Flug, Auto

Von Köln und Bonn nach Russland: Bus, Flug, Auto

Von Bonn fährt freitags ein Reisebus nach Kaliningrad. Aus Köln und Düsseldorf erreichen Sie die Haltestellen in Bonn und Dortmund. Alternativ fliegen Sie mit Umstieg in einem Drehkreuz außerhalb der EU oder fahren mit dem eigenen Auto. Direkte Flüge und Personenzüge nach Russland gibt es nicht.

Stand: 04.11.2026

Mit dem Bus nach Kaliningrad

Die Linie fährt freitags in Bonn los und hält in Dortmund ZOB, Bielefeld-Brackwede, an der Raststätte Garbsen Süd und am Flughafen BER, danach geht es nach Kaliningrad. Zurück fährt der Bus mittwochs ab Kaliningrad, Ankunft in Bonn am Folgetag. Zum Jahreswechsel fallen Fahrten aus, ab Bonn am 1. Januar 2027, ab Kaliningrad am 30. Dezember 2026. Düsseldorfer und Ruhrgebiets-Reisende steigen in Dortmund ZOB oder Bonn zu.

Die Fahrt dauert ca. 21 Stunden, je nach Grenzabfertigung auch länger. Sie läuft nach unseren Unterlagen über Polen und den Grenzübergang Mamonowo.

Nach älteren Angaben gibt es außerdem eine Fahrt ab dem Flughafen Köln/Bonn, einmal pro Woche in jede Richtung, ca. 18 Stunden. Bitte prüfen Sie das vor der Buchung bei uns.

Von Kaliningrad geht es per Flug weiter nach Moskau und Sankt Petersburg, bitte die Flugpläne prüfen. Mehr zum Bus: Bus nach Kaliningrad.

Flug mit Umstieg

Für Köln/Bonn und Dortmund liegen uns keine bestätigten Drehkreuz-Verbindungen vor. Prüfen Sie den aktuellen Flugplan. Aus Düsseldorf ist Emirates vertreten, die Moskau und Sankt Petersburg in ihrem Streckennetz führt. Frankfurt ist die zweite Option: Laut Medienberichten fliegt Condor ab 4. November 2026 täglich nach Abu Dhabi und Etihad bis zu dreimal täglich. Istanbul, Belgrad, Doha und Dubai nennt die Flughafentabelle, bitte vor der Buchung prüfen.

Von Istanbul gibt es Flüge nach Moskau-Wnukowo, von Abu Dhabi, Doha und Belgrad laut Flughafentabellen nach Moskau-Scheremetjewo. Mit einer Umsteigung dauert die Reise mindestens ca. 10 Stunden. Flughäfen in Russland werden aus Sicherheitsgründen immer wieder für mehrere Stunden gesperrt. Verspätungen und Ausfälle sind möglich. Einige Flughäfen im Süden Russlands sind geschlossen, ein Ende wurde nicht angekündigt. Mehr: Flüge nach Russland.

Mit dem eigenen Auto

Die Fahrt im eigenen Wagen ist möglich, braucht aber mehr Vorbereitung. Nach unserem Kenntnisstand, bitte vor der Abfahrt prüfen:

  • Die russische „Grüne Karte“ gilt seit 1. Juni 2023 nicht mehr in der EU, die europäische nicht in Russland. Für ein Auto mit deutschem Kennzeichen brauchen Sie eine russische Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie wird vor der Grenze oder am Grenzübergang abgeschlossen.
  • Bei einem fremden oder gemieteten Auto brauchen Sie die schriftliche Erlaubnis des Halters für die Ausreise. Ohne sie werden Sie an der Grenze zurückgewiesen.
  • Ein deutscher oder internationaler Führerschein genügt bei vorübergehendem Aufenthalt in Russland. Deutschland und Russland sind Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968.
  • Visa und Einreiseregeln der Durchreiseländer gelten jeweils einzeln. Einige EU-Staaten verbieten Fahrzeuge mit russischer Zulassung. Die Liste hat sich mehrfach geändert, prüfen Sie sie vor jeder Fahrt.

Visum und Einreise

Deutsche Staatsangehörige brauchen für Einreise, Ausreise und Transit ein Visum oder E-Visum. Das E-Visum beantragen Sie online. Es gilt 120 Tage ab Ausstellung, erlaubt höchstens 30 Tage Aufenthalt ab Einreise und ist nur für eine Einreise gültig. Die Entscheidung fällt in höchstens vier Kalendertagen. Den Antrag stellen Sie frühestens 86 und spätestens 4 Tage vor der Einreise. Ihr Reisepass muss ab Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Über uns kostet das E-Visum 149 € inklusive Konsulargebühr. Für Kinder bis einschließlich 5 Jahre zahlen Sie 49 €, mit Express 199 €. E-Visum bestellen oder alles zum E-Visum Russland.

Mit E-Visum ist die Ein- und Ausreise nur über zugelassene Grenzübergänge möglich. Prüfen Sie, ob der Grenzübergang für das E-Visum zugelassen ist. Die Flughäfen Moskau (Wnukowo, Domodedowo, Scheremetjewo), Sankt Petersburg (Pulkowo) und Kaliningrad (Chrabrowo) gehören zu den zugelassenen Einreisepunkten für das E-Visum.

Für die Reise brauchen Sie eine in Russland gültige Krankenversicherung. Beim Antrag auf das E-Visum wird sie nicht abgefragt, für ein klassisches Visum weisen Sie sie schon beim Antrag nach. Die Versicherung können Sie in unserem Büro abschließen.

Wer neben dem deutschen auch den russischen Pass besitzt, gilt in Russland als russischer Staatsbürger. Ein Visum wird dann nicht ausgestellt, und die Ausreise erfolgt mit dem gültigen russischen Reisepass.

Unsere Leistungen gelten für Besuche bei Familie und Freunden, Geschäftsreisen sowie humanitäre und medizinische Reisen. Touristische Reisen bieten wir nicht an, diese Seite dient nur der Information. Was sich bei Pass, Konsulat und Einreise ändert, lesen Sie unter Änderungen bei Pass, Konsulat und Einreise. Die aktuelle Lage zeigt die Russland-Ampel.

Häufige Fragen

Ich wohne in Düsseldorf. Wo steige ich zu?

In Dortmund ZOB oder in Bonn. Beide sind Haltestellen der Linie. Der Bus fährt freitags ab Bonn, Dortmund folgt etwas später.

Fährt ein Bus von Köln nach Minsk?

Nach unseren Unterlagen gibt es Busse von Köln nach Minsk an den meisten Wochentagen, die Fahrt dauert ca. 32 Stunden. Mit einem E-Visum ist das keine Lösung: Bei der Einreise aus Belarus wird es nach unseren Angaben nicht akzeptiert. Prüfen Sie das vorher.

Fährt der Bus auch über Silvester?

Nicht an jedem Termin. Ab Bonn entfällt die Fahrt am 1. Januar 2027, ab Kaliningrad am 30. Dezember 2026. Fragen Sie uns nach den aktuellen Terminen.

Gibt es Direktflüge oder einen Zug nach Russland?

Nein. Direkte Flüge zwischen Deutschland und Russland gibt es nicht, einen Personenzug seit dem 27. März 2022 ebenfalls nicht.

Fragen zur Reise?

Rufen Sie uns an unter +49 341 221 71 500, schreiben Sie an info@paneurasia.de oder kommen Sie ins Büro am Dittrichring 15 in Leipzig.

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Touristische Reisen nach Russland dürfen wir nicht anbieten (Art. 5n Abs. 2 VO (EU) Nr. 833/2014).
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